Alle
Fragen werden durch die für Gevelsberg zuständige
Gesundheitsbehörde kooordiniert.
Aktuelle Informationen zur
Lage im Ennepe-Ruhr-Kreis finden Sie auf der Homepage (www.en-kreis.de) der Kreisverwaltung.
Veranstaltungen
Die
Stadt Gevelsberg sagt ab sofort alle nicht notwendigen eigenen
Veranstaltungen bis einschließlich 19. April 2020 ab. Das gilt
sowohl für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen als auch für
Veranstaltungen im Freien. Die Lage zum weiteren Vorgehen nach diesem
Datum wird rechtzeitig neu bewertet.
Ob eine Veranstal-tung im
Stadtge-biet, bei der nicht die Stadt Gevels-berg Veranstalter ist,
stattfinden kann, prüft das Ordnungsamt der Stadt Gevelsberg
individuell und konsequent nach der Erlasslage. Jedoch bittet die
Stadt Gevelsberg alle Veranstalter, auch private einschließlich
Privatpersonen, eindringlich darum, schon freiwillig auf jegliche
Veranstaltungen, die über den unmittelbaren privaten
Interaktionsbereich hinausgehen, zu verzichten.
Termine in der Verwaltung und im Rathaus nur noch nach Vereinbarung
Ab
Montag, 16. März 2020, können Termine im Rathaus und sämtlichen
Nebenstellen leider nur noch nach telefonischer Terminvereinbarung
stattfinden. Ohne Termin wird es keinen Zugang zum Rathaus sowie der
Nebenstellen geben können; offene Sprechstunden finden nicht mehr
statt. Bitte wenden Sie sich zwecks Terminvereinbarung an die
entsprechende Sachbearbeitungsstelle oder an die Bürgerinformation
(+49 (0) 23 32 / 7 71-0). Die Stadt Gevelsberg bittet alle
Bürgerinnen und Bürger, sich wann immer möglich per Telefon, Email
oder Brief an die Verwaltung zu wenden.
Schulen und Kindergärten
Verbindlich
sind die Erlasse und Hinweise der Landesregierung, insbesondere des
Schul - und Gesundheitsministeriums. Die Stadtverwaltung weist darauf
hin, dass Schüler im Geiste des Erlasses und zur Erfüllung seines
Zweckes nur zur Betreuung beziehungsweise Beaufsichtigung in die
Schulen geschickt werden sollen, wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten in unverzichtbaren Funktionsbereichen -
insbesondere im Gesundheitswesen - arbeiten.
In gleicher Weise wird
die Stadt Gevelsberg in ihrer einzigen städti-schen Kindertagesstätte
Habichtstraße Notbe-treuungsplätze nur für solche
Eltern/Erzieh-ungsberechtigte anbie-ten, die nachweisbar in
unverzichtbaren Funktionsbereichen wie oben geschildert arbeiten.
Alle weiteren Kindertagesstätten im Stadtgebiet ebenso wie
Kindertagespflegestellen, heilpä-dagogische Kindertageseinrichtungen
oder „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ regeln ihre
Angelegenheiten in dieser Frage in eigener Verantwortung ihrer
Träger; allerdings ist auch für diese und somit sämtliche
Kindertagesstätten im Stadtgebiet der Grundsatz der Schließung von
Kindertagesstätten ab sofort verbindlich. Stadt Gevelsberg