Freitag, 13. März 2020

Umgang mit der Corona-Krise - Aktuelle Informationen der Stadt Gevelsberg


Alle Fragen werden durch die für Gevelsberg zuständige Gesundheitsbehörde kooordiniert. 
Aktuelle Informationen zur Lage im Ennepe-Ruhr-Kreis finden Sie auf der Homepage (www.en-kreis.de) der Kreisverwaltung. 

Veranstaltungen
 
Die Stadt Gevelsberg sagt ab sofort alle nicht notwendigen eigenen Veranstaltungen bis einschließlich 19. April 2020 ab. Das gilt sowohl für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen als auch für Veranstaltungen im Freien. Die Lage zum weiteren Vorgehen nach diesem Datum wird rechtzeitig neu bewertet. 
Ob eine Veranstal-tung im Stadtge-biet, bei der nicht die Stadt Gevels-berg Veranstalter ist, stattfinden kann, prüft das Ordnungsamt der Stadt Gevelsberg individuell und konsequent nach der Erlasslage. Jedoch bittet die Stadt Gevelsberg alle Veranstalter, auch private einschließlich Privatpersonen, eindringlich darum, schon freiwillig auf jegliche Veranstaltungen, die über den unmittelbaren privaten Interaktionsbereich hinausgehen, zu verzichten. 

Termine in der Verwaltung und im Rathaus nur noch nach Vereinbarung
Ab Montag, 16. März 2020, können Termine im Rathaus und sämtlichen Nebenstellen leider nur noch nach telefonischer Terminvereinbarung stattfinden. Ohne Termin wird es keinen Zugang zum Rathaus sowie der Nebenstellen geben können; offene Sprechstunden finden nicht mehr statt. Bitte wenden Sie sich zwecks Terminvereinbarung an die entsprechende Sachbearbeitungsstelle oder an die Bürgerinformation (+49 (0) 23 32 / 7 71-0). Die Stadt Gevelsberg bittet alle Bürgerinnen und Bürger, sich wann immer möglich per Telefon, Email oder Brief an die Verwaltung zu wenden. 

Schulen und Kindergärten 
Verbindlich sind die Erlasse und Hinweise der Landesregierung, insbesondere des Schul - und Gesundheitsministeriums. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Schüler im Geiste des Erlasses und zur Erfüllung seines Zweckes nur zur Betreuung beziehungsweise Beaufsichtigung in die Schulen geschickt werden sollen, wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten in unverzichtbaren Funktionsbereichen - insbesondere im Gesundheitswesen - arbeiten.
In gleicher Weise wird die Stadt Gevelsberg in ihrer einzigen städti-schen Kindertagesstätte Habichtstraße Notbe-treuungsplätze nur für solche Eltern/Erzieh-ungsberechtigte anbie-ten, die nachweisbar in unverzichtbaren Funktionsbereichen wie oben geschildert arbeiten. Alle weiteren Kindertagesstätten im Stadtgebiet ebenso wie Kindertagespflegestellen, heilpä-dagogische Kindertageseinrichtungen oder „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ regeln ihre Angelegenheiten in dieser Frage in eigener Verantwortung ihrer Träger; allerdings ist auch für diese und somit sämtliche Kindertagesstätten im Stadtgebiet der Grundsatz der Schließung von Kindertagesstätten ab sofort verbindlich. Stadt Gevelsberg