dieses Fristen-Motto gilt
seit Jahren für das Umtauschen von Führerscheinen. Aktuell sind all
diejenigen betroffen, deren unbefristete Kartenführerscheine
zwischen 2002 und 2004 ausgestellt worden sind. Diese
Führerscheininhaber mit Hauptwohnsitz im Ennepe-Ruhr-Kreis haben
jetzt bis zum 19. Januar 2027 Zeit, einen neuen Führerschein in
aktueller Ausfertigung zu beantragen. Möglich ist dies nach einer
Terminvereinbarung im Straßenverkehrsamt der Kreisverwaltung in
Schwelm oder im städtischen Bürgerbüro. Erfahrungsgemäß und mit
Blick auf die Zahl der Anträge ist es einfacher und schneller, den
Umtausch vor Oktober einzuleiten.
Hintergrund
der gesetzlich festgeschriebenen und seit Jahren laufenden
Umtauschaktion für bundesweit rund 15 Millionen Führerscheine in
Papierform und 28 Millionen im alten Scheckkartenformat ist ein
klares Manko aller vor dem 19. Januar 2013 ausgegebenen
Führerscheine: Sie sind nicht befristet und dies widerspricht einer
Vorgabe der Europäischen Union.
„Aufgrund
der hohen Anzahl der umzutauschenden Dokumente sind die Fristen
zeitlich gestaffelt worden. Bis zum 19. Januar 2025 standen über
Jahre die Papierführerscheine der Bürgerinnen und Bürger im
Mittelpunkt, die nach 1953 geboren sind. Seit Anfang 2025 stehen nun
die ersten Kartenführerscheine im Fokus. Da wir das Dokument
lediglich tauschen, bleiben natürlich alle Rechte bestehen",
erläutert Christian Götte, Leiter des Straßenverkehrsamtes. Wer
seine Frist verstreichen lasse, sei mit einem ungültigen Dokument
unterwegs und begehe unnötigerweise eine Ordnungswidrigkeit.
Ebenfalls wichtig zu wissen: Mit einem abgelaufenen Führerschein
kann kein gegebenenfalls sinnvoller internationaler Führerschein
beantragt werden und wer als Begleiter im Rahmen des begleiteten
Fahrens mit 17 unterwegs ist, benötigt zwingend einen gültigen
Führerschein.
15
Jahre Ruhe haben diejenigen, die den Umtausch erledigt haben. Wie
alle seit dem 19. Januar 2013 ausgehändigten Führerscheine ist dies
der Zeitraum der Gültigkeit. Nach Ablauf der 15 Jahre gilt dann
erneut: Es muss bei Wahrung aller Rechte und ohne Prüfung sowie
Gesundheitscheck ein neuer Führerschein beantragt werden.
Benötigt
werden für den Antrag grundsätzlich ein Identitätsnachweis, der
aktuelle Führerschein sowie ein biometrisches Lichtbild. In
Einzelfällen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Die
Kosten belaufen sich auf 33,77 Euro inklusive Zustellung direkt von
der Bundesdruckerei. Wer sich die Kosten für das Zustellen sparen
möchte, kann den neuen Führerschein direkt beim Straßenverkehrsamt
abholen.
Stichwort Fristen
Die
Umtauschfristen laufen noch bis zum 19. Januar 2033. Die Vorgaben ab
dem 19. Januar 2027 lauten wie folgt:
Ausstellungsjahre
2005 bis 2007 Umtausch bis 19. Januar 2028,
Ausstellungsjahr
2008 Umtausch bis 19. Januar 2029,
Ausstellungsjahr
2009 Umtausch bis 19. Januar 2030,
Ausstellungsjahr
2010 Umtausch bis 19. Januar 2031 und
Ausstellungsjahr
2011 Umtausch bis 19. Januar 2032.
Für
den Ausstellungszeitraum 2012 bis einschließlich 18. Januar 2013
lautet die Frist 19. Januar 2033. Diese gilt - unabhängig von der
Art oder vom Aus-stellungsjahr des Führerscheins - auch für alle,
die vor 1953 geboren wurden. Ennepe-Ruhr-Kreis

