Freitag, 30. Januar 2026

Bilanz 2025: 6.993 Personen Zwangsstilllegung des Fahrzeugs angedroht

6.993 Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughaltern
im Ennepe-Ruhr-Kreis drohte im letzten Jahr eine Zwangsstilllegung ihres fahrbaren Untersatzes. Im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang von 82 Fällen, insgesamt ein gleichbleibend hohes Niveau. 

Der mit Abstand häufigste Grund für Post von der Kreisverwaltung war ein weiteres Mal mangelnde Sorgfalt beim Versicherungsschutz. 4.334 Perso-nen waren beim Bezahlen der Versicherungsprämie zu nachlässig und verpassten es, dieser wichtigen Zahlungsverpflichtung nachzukommen. Der Blick auf die 2024er Vergleichszahl – 3.963 – zeigt für diesen Bereich ein deutliches Plus von fast 10 Prozent. „Grundsätzlich muss beim Anmelden des Fahrzeugs eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden", so Christian Götte, Leiter des Straßenverkehrsamtes. Der vorgeschriebene Versicherungsschutz bestehe aber natürlich nur dann, wenn die entsprech-enden Rechnungen auch beglichen würden. Fließt kein Geld, melden die Versicherer ihre säumigen Kunden dem Kreis und das Straßenverkehrsamt fordert die Halter auf, unverzüglich einen neuen Versicherungsschutz nachzuweisen. „Dies geschieht auch im Interesse möglicher Unfallgegner. Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist mit Blick auf die möglichen finanziellen und rechtlichen Folgen alles andere als ein Kavaliersdelikt. Es ist eine Straftat", macht Götte unmissverständlich deutlich.
 
Jetzt wird es ernst: Wenn der Außendienstmitarbeiter der Kreisverwaltung das Siegel vom Kennzeichen entfernt, ist für jeden erkennbar: Das Fahrzeug darf im Straßenverkehr nicht mehr bewegt werden. 

Weitere Gründe für die Androhung einer Zwangsstilllegung waren im abgelaufenen Jahr unter anderem unterlassene Änderungen in den Fahr-zeugpapieren (1.597), festgestellte Mängel am Fahrzeug (269) und nicht gezahlte Steuern (243). Weil Fahrzeughalter trotz Aufforderung keine entsprechenden Versicherungs- oder Steuerzahlungsnachweise vorlegten, mussten Beschäftigte des Ennepe-Ruhr-Kreises in 1.755 Fällen – plus 16 Prozent im Vorjahresvergleich – mit der zwangsweisen Stilllegung beauf-tragt werden. Erfahrungsgemäß wirkt dieser persönliche Besuch häufig Wunder. Nur in einem von zehn Fällen wird am Ende tatsächlich das Siegel vom Kennzeichen entfernt. 

Stichwort Ablauf einer Zwangsstilllegung 
Am Anfang steht eine Ordnungsverfügung, in der vom Fahrzeughalter beispielsweise der Nachweis verlangt wird, Versicherung oder Steuer gezahlt zu haben. Das amtliche Schriftstück, in dem der Kreis die Stilllegung des Fahrzeugs in Aussicht stellt, wird per Post zugestellt. Erfolgt keine Reaktion, wird die zweite Verfügung auf den Postweg gebracht. 
Regt sich die oder der Angesprochene immer noch nicht, machen sich die Beschäftigten des Außendienstes auf den Weg, suchen das Gespräch mit den Betroffenen oder hinterlassen eine Benachrichtigungskarte. Immer wieder im Einsatz ist bei den Vor-Ort-Terminen auch das Werkzeug, mit der das Zulassungssiegel in kürzester Zeit vom Nummernschild entfernt werden kann.                                                                                  Ennepe-Ruhr-Kreis