im Ennepe-Ruhr-Kreis drohte
im letzten Jahr eine Zwangsstilllegung ihres fahrbaren Untersatzes.
Im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang von 82 Fällen, insgesamt ein
gleichbleibend hohes Niveau.
Der
mit Abstand häufigste Grund für Post von der Kreisverwaltung war
ein weiteres Mal mangelnde Sorgfalt beim Versicherungsschutz. 4.334
Perso-nen waren beim Bezahlen der Versicherungsprämie zu nachlässig
und verpassten es, dieser wichtigen Zahlungsverpflichtung
nachzukommen. Der Blick auf die 2024er Vergleichszahl – 3.963 –
zeigt für diesen Bereich ein deutliches Plus von fast 10
Prozent. „Grundsätzlich muss beim Anmelden des Fahrzeugs eine
Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden", so Christian
Götte, Leiter des Straßenverkehrsamtes. Der vorgeschriebene
Versicherungsschutz bestehe aber natürlich nur dann, wenn die
entsprech-enden Rechnungen auch beglichen würden. Fließt kein Geld,
melden die Versicherer ihre säumigen Kunden dem Kreis und das
Straßenverkehrsamt fordert die Halter auf, unverzüglich einen neuen
Versicherungsschutz nachzuweisen. „Dies geschieht auch im Interesse
möglicher Unfallgegner. Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist mit
Blick auf die möglichen finanziellen und rechtlichen Folgen alles
andere als ein Kavaliersdelikt. Es ist eine Straftat", macht
Götte unmissverständlich deutlich.
Jetzt
wird es ernst: Wenn der Außendienstmitarbeiter der Kreisverwaltung
das Siegel vom Kennzeichen entfernt, ist für jeden erkennbar: Das
Fahrzeug darf im Straßenverkehr nicht mehr bewegt werden.
Weitere
Gründe für die Androhung einer Zwangsstilllegung waren im
abgelaufenen Jahr unter anderem unterlassene Änderungen in den
Fahr-zeugpapieren (1.597), festgestellte Mängel am Fahrzeug (269) und
nicht gezahlte Steuern (243). Weil Fahrzeughalter trotz Aufforderung
keine entsprechenden Versicherungs- oder Steuerzahlungsnachweise
vorlegten, mussten Beschäftigte des Ennepe-Ruhr-Kreises in 1.755
Fällen – plus 16 Prozent im Vorjahresvergleich – mit der
zwangsweisen Stilllegung beauf-tragt werden. Erfahrungsgemäß wirkt
dieser persönliche Besuch häufig Wunder. Nur in einem von zehn
Fällen wird am Ende tatsächlich das Siegel vom Kennzeichen
entfernt.
Stichwort Ablauf einer Zwangsstilllegung
Am
Anfang steht eine Ordnungsverfügung, in der vom Fahrzeughalter
beispielsweise der Nachweis verlangt wird, Versicherung oder Steuer
gezahlt zu haben. Das amtliche Schriftstück, in dem der Kreis die
Stilllegung des Fahrzeugs in Aussicht stellt, wird per Post
zugestellt. Erfolgt keine Reaktion, wird die zweite Verfügung auf
den Postweg gebracht.
Regt
sich die oder der Angesprochene immer noch nicht, machen sich die
Beschäftigten des Außendienstes auf den Weg, suchen das Gespräch
mit den Betroffenen oder hinterlassen eine Benachrichtigungskarte.
Immer wieder im Einsatz ist bei den Vor-Ort-Terminen auch das
Werkzeug, mit der das Zulassungssiegel in kürzester Zeit vom
Nummernschild entfernt werden kann. Ennepe-Ruhr-Kreis

