Sie leben von der Teilnahme der
Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen. Rund 13,2
Millionen Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen sind daher
nun am 15. Mai 2022 dazu aufgerufen, einen neuen Landtag zu wählen.
Und für die Durchführung der Landtagswahl in den einzelnen
Wahllokalen sowie in den Briefwahlvorständen sucht die Stadt
Gevelsberg ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Zu den Aufgaben in den einzelnen Wahl-lokalen gehören zum Beispiel die Kontrolle der Wahlberechtigung, die Aushändigung der Stimmzettel, die Über-wachung der Stimm-abgabe sowie die Aus-zählung der Stimm-zettel. Bei einem Einsatz in einem Brief-wahlvorstand wird unter anderem die Auszählung der per Briefwahl abgegebenen Stimmen vorbereitet.
Solch
ein Wahlehrenamt kann grundsätzlich jede wahlberechtigte Person
übernehmen. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels
116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die unter anderem am Wahltage das
achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens dem 16. Tag
vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen eine Wohnung innehaben oder sich
sonst gewöhnlich aufhalten und die nicht vom Wahlrecht
ausgeschlossen sind. Alle ehrenamtlich Tätigen erhalten für ihren
Einsatz ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40,00 Euro.
Interessierte
können sich ab sofort beim Wahlamt der Stadt Gevelsberg unter den
Rufnummern: +49 (0) 23 32 / 7 71-125 oder +49 (0) 23 32 / 7 71-128
melden. Hier erhält man dann auch nähere und ergänzende
Informationen, wie zum Beispiel über den möglichen Einsatzort. André Sicks