Freitag, 28. Januar 2022

Wahlhelferinnen und -helfer für Landtagswahl gesucht

Wahlen sind die Grundlage unserer Demokratie.
Sie leben von der Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen. Rund 13,2 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen sind daher nun am 15. Mai 2022 dazu aufgerufen, einen neuen Landtag zu wählen. Und für die Durchführung der Landtagswahl in den einzelnen Wahllokalen sowie in den Briefwahlvorständen sucht die Stadt Gevelsberg ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. 

Zu den Aufgaben in den einzelnen Wahl-lokalen gehören zum Beispiel die Kontrolle der Wahlberechtigung, die Aushändigung der Stimmzettel, die Über-wachung der Stimm-abgabe sowie die Aus-zählung der Stimm-zettel. Bei einem Einsatz in einem Brief-wahlvorstand wird unter anderem die Auszählung der per Briefwahl abgegebenen Stimmen vorbereitet. 

Solch ein Wahlehrenamt kann grundsätzlich jede wahlberechtigte Person übernehmen. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die unter anderem am Wahltage das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Alle ehrenamtlich Tätigen erhalten für ihren Einsatz ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40,00 Euro. 

Interessierte können sich ab sofort beim Wahlamt der Stadt Gevelsberg unter den Rufnummern: +49 (0) 23 32 / 7 71-125 oder +49 (0) 23 32 / 7 71-128 melden. Hier erhält man dann auch nähere und ergänzende Informationen, wie zum Beispiel über den möglichen Einsatzort. André Sicks