im
Zuge eines Förderprogramms des Bundes Fördermittel zur Verfügung
gestellt bekommen. Ziel des Förderprogramms ist eine Aufwertung der
Ortsmitte. Fassadenarbeiten sowie Wohnumfeldverbesserungen, die zu
einer Aufwertung des Stadtbildes beitragen und im Geltungsbereich des
Förderprogramms liegen, werden durch die Stadt mit Unterstützung
des Landes NRW finanziell gefördert. Der Geltungsbereich dieses
Programms kann auf der Homepage der Stadt unter dem Link
abgerufen werden. Förderfähig
sind vorzugsweise: die Renovierung und Restaurierung der aus dem
öffentlichen Raum sichtbaren Fassaden sowie Maßnahmen zur
Neugestaltung von Außenanlagen, die der Schaffung wohnungsnaher
Freiräume oder der Verbesserung der Aufenthaltsqualität dienen. Die
Richtlinien und der Förderantrag können auf der Homepage der Stadt
unter Stadtumbaugebiet Berge-Knapp und Vogelsang eingesehen werden.
Voraussetzung für die Bezuschussung ist, dass die Maßnahme vor
deren Ausführung mit der Stadt Gevelsberg abgestimmt ist und ein
entsprechender Antrag eingereicht und bewilligt wurde.
Alle
interessierten Eigentümerinnen und Eigentümer werden gebeten,
entsprechende Antragsformulare gemäß den Richtlinien für die
Zuwendungen bis zum 15. Mai 2024 einzureichen, um Fördermittel zu
erhalten. Nach Antragstellung wird der Antrag dem zuständigen
Fachausschuss der Stadt Gevelsberg vorgelegt, welcher über die
Förderung entscheidet.
Zuschussanträge
und Auskünfte dazu erhalten die Eigentümerinnen und Eigentümer bei
der Stadt Gevelsberg beim Fachbereich Stadtentwicklung und Umwelt
unter den Rufnummern +49 (0) 23 32 / 7 71-304 (Selina Piper), +49 (0)
23 32 / 7 71-301 (Andreas Belz) oder mittels einer Mail an
stadtentwicklung@stadtgevelsberg.de. Stadt Gevelsberg