aus der sich die zusätzliche Verpflichtung zum Tragen einer
Mund-Nase-Bedeckung für die in der Anlage zur Allgemein-verfügung
genannten öffentlichen Außenbereiche ergab.
Die
Städte hatten diesbezüglich spezielle
Außenbereiche gemeldet, in denen der Mindestabstand nicht
eingehalten werden konnte und folglich die Pflicht galt, nur mit
Mund-Nase-Bedeckung unterwegs zu sein. Auch in Gevelsberg galt an
bestimmten Stellen diese zusätzliche Einschränkung.
In
Gevelsberg bezogen sich die zusätzliche Einschränkungen auf die
Außenbereiche: Mittelstraße,
Vendômer Platz, Rheinische Straße, Wittener Straße, Am Hofe und Ochsenkamp.
Am
31. Mai 2021 ist nun die Allgemeinverfügung des Kreises
ausgelaufen. Was bedeutet, dass ab dem 01. Juni 2021 auf der
Mittelstraße, dem Vendômer
Platz, der Wittener Straße und der Straße Ochsenkamp das Tragen
einer Maske entfällt. Davon
unberührt bleibt allerdings nach wie vor die allgemeine
Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes nach der aktuellen
Coronaschutzverordnung, zum Beispiel im Einzel-handel, in Arztpraxen,
auf Spielplätzen oder auch auf dem Gevelsberger Wochenmarkt. André Sicks