Dienstag, 1. Juni 2021

Maskenpflicht für öffentliche Außenbereiche entfällt - Ennepe-Ruhr-Kreis hat die Allgemeinverfügung angepasst

Der Ennepe-Ruhr-Kreis hatte am 08. Januar 2021 eine
Allgemeinverfügung erlassen,
aus der sich die zusätzliche Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für die in der Anlage zur Allgemein-verfügung genannten öffentlichen Außenbereiche ergab. 
Die Städte hatten diesbezüglich spezielle Außenbereiche gemeldet, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden konnte und folglich die Pflicht galt, nur mit Mund-Nase-Bedeckung unterwegs zu sein. Auch in Gevelsberg galt an bestimmten Stellen diese zusätzliche Einschränkung

In Gevelsberg bezogen sich die zusätzliche Einschränkungen auf die Außenbereiche: Mittelstraße, Vendômer Platz, Rheinische Straße, Wittener Straße, Am Hofe und Ochsenkamp. 

Am 31. Mai 2021 ist nun die Allgemeinverfügung des Kreises ausgelaufen. Was bedeutet, dass ab dem 01. Juni 2021 auf der Mittelstraße, dem Vendômer Platz, der Wittener Straße und der Straße Ochsenkamp das Tragen einer Maske entfällt. 
Davon unberührt bleibt allerdings nach wie vor die allgemeine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes nach der aktuellen Coronaschutzverordnung, zum Beispiel im Einzel-handel, in Arztpraxen, auf Spielplätzen oder auch auf dem Gevelsberger Wochenmarkt. André Sicks