Ein
Ärgernis, ein falsches Wort, der unvermeidliche Streit – und dann
wird nicht mehr miteinander geredet.
Allenfalls nur noch in
Hasstiraden. Am Ende werden solche Konflikte oftmals vor Gericht
ausgetragen. So weit muss es aber erst gar nicht kommen. Denn in den
meisten Städten und Kommunen sind ehrenamtliche Schiedspersonen
tätig. Sie
erhalten, bei für sie entstehenden Kosten, allerdings eine
Aufwandsentschädigung.
Das
Gevelsberger Stadtgebiet ist in zwei Schiedsamtsbezirke unterteilt:
Bezirk
I – westliches Stadtgebiet, Bezirk II – östliches Stadtgebiet.
Für Letzteres, welches die Bezirke Börkey, Asbeck, Silschede,
Berge, Vogelsang und Schnellmark umfasst, sucht die Stadt Gevelsberg
ab sofort eine neue Schiedsperson. Denn der bisher für den
Schiedsamtsbezirk zuständige Schiedsmann ist aus seinem Amt
ausgeschieden. Bürgerinnen
und Bürger, die sich für dieses Amt zur Verfügung stellen möchten,
werden gebeten, sich bis zum 10. April 2021 bei der Stadt Gevelsberg,
Fachbereich Zentraler Service, Bürger- und Ordnungsdienste,
Rathausplatz 1, 58285 Gevelsberg, formlos schriftlich zu bewerben. Nähere Auskünfte erhält man telefonisch unter der Rufnummer +49
(0) 23 32 / 7 71-1 80 oder per Email an
ordnungsdienst@stadtgevelsberg.de.
Die
Aufgaben einer Schiedsperson sind sehr vielfältig, sie bestehen im
Wesentlichen darin, zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen
festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch
Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere
Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten – sowohl
zivilrechtlicher als auch strafrechtlicher Art – zu schlichten und
durch Abschluss eines zu proto-kollierenden Vergleiches zu beenden. Die
Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, zum Beispiel in
Nachbarschaftsstreitig-keiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei
Schmerzens-geld- und sonstigen Schadens-ersatzansprüchen, aber auch in
Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der
Beleidigung oder der Sachbe-schädigung.
Voraussetzung
für die Übernahme des Amtes einer Schiedsperson ist, dass die
Bewerberin oder der Bewerber das 30. Lebensjahr vollendet hat. Das
Höchstalter beträgt 70 Jahre. Zudem sollte die zukünftige
Schiedsperson auch in ihrem Schiedsamtsbezirk wohnhaft sein. Sie wird
vom Rat der Stadt Gevelsberg für die Dauer von fünf Jahren gewählt
und von der Direktorin des Amtsgerichtes Schwelm in ihrem Amt
bestätigt.
André Sicks