Freitag, 12. März 2021

Neue*r Streitschlichter*in gesucht

Ein Ärgernis, ein falsches Wort, der unvermeidliche Streit – und dann wird nicht mehr miteinander geredet.
Allenfalls nur noch in Hasstiraden. Am Ende werden solche Konflikte oftmals vor Gericht ausgetragen. So weit muss es aber erst gar nicht kommen. Denn in den meisten Städten und Kommunen sind ehrenamtliche Schiedspersonen tätig. Sie erhalten, bei für sie entstehenden Kosten, allerdings eine Aufwandsentschädigung. 

Das Gevelsberger Stadtgebiet ist in zwei Schiedsamtsbezirke unterteilt: Bezirk I – westliches Stadtgebiet, Bezirk II – östliches Stadtgebiet. Für Letzteres, welches die Bezirke Börkey, Asbeck, Silschede, Berge, Vogelsang und Schnellmark umfasst, sucht die Stadt Gevelsberg ab sofort eine neue Schiedsperson. Denn der bisher für den Schiedsamtsbezirk zuständige Schiedsmann ist aus seinem Amt ausgeschieden. 
Bürgerinnen und Bürger, die sich für dieses Amt zur Verfügung stellen möchten, werden gebeten, sich bis zum 10. April 2021 bei der Stadt Gevelsberg, Fachbereich Zentraler Service, Bürger- und Ordnungsdienste, Rathausplatz 1, 58285 Gevelsberg, formlos schriftlich zu bewerben. Nähere Auskünfte erhält man telefonisch unter der Rufnummer +49 (0) 23 32 / 7 71-1 80 oder per Email an ordnungsdienst@stadtgevelsberg.de

Die Aufgaben einer Schiedsperson sind sehr vielfältig, sie bestehen im Wesentlichen darin, zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten – sowohl zivilrechtlicher als auch strafrechtlicher Art – zu schlichten und durch Abschluss eines zu proto-kollierenden Vergleiches zu beenden. 
Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, zum Beispiel in Nachbarschaftsstreitig-keiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzens-geld- und sonstigen Schadens-ersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbe-schädigung. 
Voraussetzung für die Übernahme des Amtes einer Schiedsperson ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber das 30. Lebensjahr vollendet hat. Das Höchstalter beträgt 70 Jahre. Zudem sollte die zukünftige Schiedsperson auch in ihrem Schiedsamtsbezirk wohnhaft sein. Sie wird vom Rat der Stadt Gevelsberg für die Dauer von fünf Jahren gewählt und von der Direktorin des Amtsgerichtes Schwelm in ihrem Amt bestätigt. 
André Sicks