Die
Hitzeperiode und kaum Regen
in den vergangenen Wochen haben dazu
geführt, dass es insgesamt diesen Sommer zu trocken ist. Deswegen
darf aus den Gewässern im Kreisgebiet ab Samstag, den 25. Juli, ohne
Genehmigung kein Wasser mehr entnom-men werden. Dies regelt eine
Allgemeinverfügung der Unteren Wasser-behörde.
Die
Bezirksregierung Arnsberg hatte bereits am 15. Juli eine
Allgemein-verfügung für die größeren Flüsse in ihrer
Zuständigkeit erlassen, darunter auch die Ruhr, die es untersagt,
Wasser ohne Genehmigung zu entnehmen. „Wie schon im letzten Jahr
führen die Bäche im Kreisgebiet nur wenig Wasser. Auch wenn die
Hitze gerade nicht so groß ist, fehlt es der Natur doch an
Niederschlägen. Die anhaltend niedrigen Wasserstände stellen für
die Bäche eine starke ökologische Belastung dar. Die Gefahr, dass
die im Wasser und an den Ufern lebenden Tiere und Pflanzen nachhaltig
gestört werden, ist momentan groß", erklärt Oliver Gerlach,
Leiter der Unteren Wasserbehörde.
Die
Hitzeperiode und kaum Regen in den vergangenen Wochen haben dazu
geführt, dass es insgesamt diesen Sommer zu trocken ist. Deswegen
darf aus den Gewässern im Kreisgebiet ab Samstag, den 25. Juli, ohne
Genehmigung kein Wasser mehr entnommen werden.
Mit
der Allgemeinverfügung wird nun die Wasserentnahme aus den Gewässern
im Kreisgebiet vorübergehend untersagt: Das Verbot gilt für
Wasserentnahmen im Rahmen des Gemein-, Eigentümer- und
Anlieger-gebrauchs. Das heißt: Verboten ist damit nicht nur, größere
Wassermengen (beispielsweise mit fahrbaren Behältnissen,
mechanischen oder elektri-schen Pumpen), sondern auch kleinere Mengen
für die Bewässerung von Privatgärten zu entnehmen. Ausgenommen
davon sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen.
Verstöße gegen die Allgemein-verfügungen können im Einzelfall mit
Bußgeldern geahndet werden.
Der
Ennepe-Ruhr-Kreis setzt mit dem Erlass die aktuellen Empfehlungen der
Bezirksregierung Arnsberg um. Allgemeinverfügung gegen die
Wasser-entnahme aus Bächen gibt es bereits in mehreren anderen
Städten, Kreisen und Regierungsbezirken in NRW. Die Untere
Wasserbehörde wird die Wasserstände fortlaufend beobachten und die
Allgemeinverfügung auf-heben, sobald die Situation es zulässt. Ennepe-Ruhr-Kreis

