Freitag, 24. Juli 2026

Anhaltende Trockenheit: Kreis untersagt Wasserentnahme

Die Hitzeperiode und kaum Regen
in den vergangenen Wochen haben dazu geführt, dass es insgesamt diesen Sommer zu trocken ist. Deswegen darf aus den Gewässern im Kreisgebiet ab Samstag, den 25. Juli, ohne Genehmigung kein Wasser mehr entnom-men werden. Dies regelt eine Allgemeinverfügung der Unteren Wasser-behörde. 

Die Bezirksregierung Arnsberg hatte bereits am 15. Juli eine Allgemein-verfügung für die größeren Flüsse in ihrer Zuständigkeit erlassen, darunter auch die Ruhr, die es untersagt, Wasser ohne Genehmigung zu entnehmen. „Wie schon im letzten Jahr führen die Bäche im Kreisgebiet nur wenig Wasser. Auch wenn die Hitze gerade nicht so groß ist, fehlt es der Natur doch an Niederschlägen. Die anhaltend niedrigen Wasserstände stellen für die Bäche eine starke ökologische Belastung dar. Die Gefahr, dass die im Wasser und an den Ufern lebenden Tiere und Pflanzen nachhaltig gestört werden, ist momentan groß", erklärt Oliver Gerlach, Leiter der Unteren Wasserbehörde.
 
Die Hitzeperiode und kaum Regen in den vergangenen Wochen haben dazu geführt, dass es insgesamt diesen Sommer zu trocken ist. Deswegen darf aus den Gewässern im Kreisgebiet ab Samstag, den 25. Juli, ohne Genehmigung kein Wasser mehr entnommen werden. 

Mit der Allgemeinverfügung wird nun die Wasserentnahme aus den Gewässern im Kreisgebiet vorübergehend untersagt: Das Verbot gilt für Wasserentnahmen im Rahmen des Gemein-, Eigentümer- und Anlieger-gebrauchs. Das heißt: Verboten ist damit nicht nur, größere Wassermengen (beispielsweise mit fahrbaren Behältnissen, mechanischen oder elektri-schen Pumpen), sondern auch kleinere Mengen für die Bewässerung von Privatgärten zu entnehmen. Ausgenommen davon sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Verstöße gegen die Allgemein-verfügungen können im Einzelfall mit Bußgeldern geahndet werden. 

Der Ennepe-Ruhr-Kreis setzt mit dem Erlass die aktuellen Empfehlungen der Bezirksregierung Arnsberg um. Allgemeinverfügung gegen die Wasser-entnahme aus Bächen gibt es bereits in mehreren anderen Städten, Kreisen und Regierungsbezirken in NRW. Die Untere Wasserbehörde wird die Wasserstände fortlaufend beobachten und die Allgemeinverfügung auf-heben, sobald die Situation es zulässt.                             Ennepe-Ruhr-Kreis