Donnerstag, 22. Februar 2024

Wahlhelferaufruf zur Europawahl am 9. Juni 2024

Für die Durchführung der Europawahl
am Sonntag, den 09. Juni 2024 sucht die Stadt Gevelsberg Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die im Rahmen eines Ehrenamtes Wahlhelferdienst in den Wahllokalen und in den Briefwahlvorständen ausüben. 

Das Wahlehrenamt kann grundsätzlich jede/r Wahlberechtigte/r über-nehmen. Wahlberechtigt sind u.a. alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs.1 des Grundgesetzes sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und die am Wahltag das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, nicht nach § 6a Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. 
Jede Wahlhelferin und jeder Wahlhelfer erhält ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40,00 Euro. Zu den Aufgaben in den Wahllokalen gehören zum Beispiel die Kontrolle der Wahlberechtigung, die Aushändigung der Stimmzettel, die Überwachung der Stimmabgabe und die Auszählung der Stimmzettel. Bei einem Einsatz in einem Briefwahlvorstand wird unter anderem die Auszählung der per Briefwahl abgegebenen Stimmen vorbereitet. 

Interessierte können sich per E-Mail an wahlhelfer@stadtgevelsberg.de, über das Onlineformular auf der Homepage der Stadt Gevelsberg (Politik/Wahlen) oder telefonisch unter den Rufnummern +49 (0) 23 32 / 7 71-128 und +49 (0) 23 32 / 7 71-120 bei den Kolleginnen des Wahlamtes melden.                                                                                 Stadt Gevelsberg