für den Gevelsberger Schiedsamtsbezirk II
(östliches Stadtgebiet) endet zum 08. März 2027 und ist somit neu
zu besetzen.
Die
Aufgaben einer Schiedsperson sind sehr vielfältig, sie bestehen im
Wesentlichen darin, zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen
festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch
Verhand-lungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere
Meinungsverschieden-heiten und Streitigkeiten – sowohl
zivilrechtlicher als auch strafrechtlicher Art – zu schlichten und
durch Abschluss eines zu protokollierenden Vergleiches zu beenden. Die
Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z. B. in
Nachbar-schaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei
Schmerzens-geld- und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in
Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der
Beleidigung oder der Sachbeschädigung. Voraussetzung für die
Übernahme des Amtes einer Schiedsperson ist, dass die Bewerberin
oder der Bewerber das 30. Lebensjahr vollendet hat. Das Höchstalter
beträgt 70 Jahre.
Weitere
Informationen zur Tätigkeit einer Schiedsperson erhalten Sie auch im
Internet unter www.justiz.nrw.de oder www.schiedsamt.de.
Der
Schiedsamtsbezirk II umfasst das östliche und nördliche Stadtgebiet
mit den Bezirken Börkey, Asbeck, Silschede, Berge, Vogelsang und
Schnell-mark. Die zukünftige Schiedsperson muss in diesem
Schiedsamtsbezirk wohnhaft sein. Die Schiedsperson ist ehrenamtlich
tätig, für die ihr entstehenden Kosten erhält sie eine
Aufwandsentschädigung. Sie wird vom Rat der Stadt Gevelsberg für
die Dauer von fünf Jahren gewählt und von der Direktorin des
Amtsgerichtes Schwelm in ihrem Amt bestätigt.
Bürgerinnen
und Bürger, die sich für dieses Amt zur Verfügung stellen möchten,
werden gebeten, sich bis zum 30. November 2026 bei der Stadt
Gevelsberg, Fachbereich Zentraler Service, Bürger- und
Ordnungsdienste, Rathausplatz 1, 58285 Gevelsberg, formlos
schriftlich zu bewerben. Nähere Auskünfte erhalten Sie auch bei
Andre Waletzko unter der Rufnummer +49 (0) 23 32 / 7 71-180 oder
unter ordnungsdienst@stadtgevelsberg.de. Stadt Gevelsberg

