Endlich
Planungssicherheit für Gebäudebesitzer.
Nach vier Jahren
politischen Ringens hat der Bundestag im Juni endlich die Weichen
gestellt. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die Streichung des
Photovoltaik-Förderdeckels von 52 Gigawatt installierter Leistung
wurden beschlossen. Letzten Freitag konnte endgültig Vollzug
gemeldet werden, denn auch der Bundesrat hat beiden Initiativen
zugestimmt.
„Die
Verabschiedung des GEG war überfällig“, so Dr. Tim Schmidla von
der EnergieAgentur.NRW, „denn derzeit gibt es verschiedenste
Energie-Verordnungen und -Gesetze, die ordnungsrechtlich alle
nebeneinander gelten.“
Die Zusammenführung ins GEG wird somit das
energieeffiziente Bauen und Sanieren vereinfachen. Andererseits kommt
es gerade noch zur rechten Zeit, denn die EU fordert ab dem kommenden
Jahr von allen Mitgliedsstaaten einen definierten
Niedrigstenergiestandard für Gebäude, der nun auch endlich für
Deutschland erklärt wurde. Dieser entspricht den bereits jetzt
geltenden Gebäudeenergie-Standards, weshalb Kritiker des Gesetzes
auch eine vertane Chance für den Klimaschutz sehen. „Besser bauen
als das Gesetz es vorschreibt, geht aber natürlich immer“, sagt
Matthias Sprenger von ALTBAUNEU in Gevelsberg, „besonders bei der
Sanierung eines alten Energiefressers sollte ein bestmöglicher
Gebäudeenergie-standard angestrebt werden, um Energiekosten
einerseits und Klimaschutz andererseits auf lange Zeit im Griff zu
haben.“
Zu
einer positiven Einschätzung der Beschlüsse von Freitag werden
hingegen die Hausbesitzer kommen, die gerade eine Photovoltaik-Anlage
planen.
Dazu Matthias Sprenger weiter: „Mit der Abschaffung des
52-Gigawatt-Ausbau-deckels, bleiben Solarstrom-anlagen attraktiv. Denn
jetzt ist klar, dass Besitzer einer Photovoltaik-Anlage auch in
Zukunft vergütet werden, wenn sie ihren selbster-zeugten Strom ins
öffentliche Netz einspeisen. Das gibt Planungssicherheit und wird
dem Ausbau der Stromerzeu-gung aus Sonnenenergie einen wichtigen
weiteren Schub geben.“