Mit
Beginn des neuen Jahres 2019 sind die Städte Hattingen und
Gevelsberg eine interkommunale Kooperation der Rechnungsprüfungsämter
eingegangen und haben sich zu einem Rechnungsprüfungsämterverbund
zusammengeschlos-sen.
Um eine solche städteübergreifende
Zusammenarbeit zu realisieren bedurfte es einer gemeinsamen
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, einem Beschluss beider
beteiligten Stadträte sowie einer Genehmigung der zuständigen
Kommunalaufsicht des Ennepe-Ruhr-Kreises.
Beiderseitige Vorteile
Nachdem
im vergangenen Jahr alle vorbereitenden Schritte erfolgreich
absolviert werden konnten, freuten sich nun die
Bürgermeisterkollegen Dirk Glaser (Hattingen) und Claus Jacobi
(Gevelsberg) in einem gemeinsamen Termin mit den Stadtkämmerern und
Personalverantwortlichen Frank Mielke (Hattingen) und Andreas
Saßenscheidt (Gevelsberg) sowie dem kompletten Rechnungsprüfungsamt,
den neuen Rechnungs-prüfungsverbund der Öffentlichkeit vorzustellen.
„Unsere
Kooperation bietet, auch wenn unsere Städte mitunter keine
gemeinsamen Grenzen haben, für uns alle eine Win-Win-Situation“,
sagten die beiden Bürgermeister und betonten hier neben den rein
fiskalischen Vorteilen die organisatorischen und
personalwirtschaftlichen Chancen einer solchen Zusammen-arbeit. So
können in einem größeren Team Spezialisierungen des Einzelnen auf
Fachthemen besser ermöglicht werden und die beiden Ämter können
sich gegenseitig im Austausch fachlich-inhaltlich bereichern.
Stadtoberamtsrat
Stefan Rose (Stadt Gevelsberg), dem die Leitung der gemeinsamen
Rechnungsprüfung obliegt, und seine Stellvertretung
Stadtoberinspektorin Melanie Fuß (Stadt Hattingen) freuten sich über
die Gelegenheit, ihr Team und Ihr Aufgabenportfolio der
Öffentlichkeit vorzustellen. Die Technische Prüfung nimmt Ina
Gottschalk (Stadt Hattingen) und die Verwaltungsprüfung Frau Martina
Krebs (Stadt Gevelsberg) wahr. Ergänzt wird das Team durch die
beiden Damen aus der Assistenzprüfung Frau Ute Rohmann und Frau
Gabriele Schmiemann (beide Stadt Hattingen) und nach Besetzung der
aktuell in der Ausschreibung befindlichen Stellen Teilzeitstellen
komplettiert.
Hintergrund: Zu den Aufgaben der Rechnungsprüfung
In
Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben bedienen sich die städtischen
Rechnungsprüfungs-ausschüsse des Fachbereiches Rechnungsprüfung.
Der Rech-nungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss
dahin-gehend, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen
ent-sprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Über Art und Umfang der
Prüfung sowie über das Ergebnis muss ein Prüfungsbericht erstellt
werden. Außerdem finden eine laufende Prüfung aller Vorgänge in
der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des
Jahresabschlusses sowie eine dauernde Überwachung der
Zahlungsabwicklung der Gemeinde statt. André Sicks