und deren Fahrerlaubnis noch
aus Papier ist, sollten sich möglichst sehr zeitnah einen Termin im
Bürgerbüro ihrer Stadt oder bei der Führer-scheinstelle des
Ennepe-Ruhr-Kreises machen. Hintergrund: Sie sind gesetzlich
aufgefordert, einen Umtausch in einen EU-Kartenführerschein auf den
Weg zu bringen. Ihre Frist hierfür läuft am 19. Januar 2025 ab. Die
Gebühr für den neuen Führerschein, der direkt von der
Bundesdruckerei zugeschickt wird, beträgt 30,40 Euro.
Vor
20 Jahren war der Führerschein noch ein faltbares Papierdokument in
grau oder rosa. Ersetzt wurden sie durch den Führerschein im
Chipkartenformat.
„Noch
sind es bis zur Frist zwar noch mehr als acht Wochen. Allerdings
erwarten wir zum Jahresende im Vergleich zum Sommer erneut sechsmal
mehr Anträge. Dies verlängert die Zeiten des Bearbeitens sowohl bei
uns als auch bei der Bundesdruckerei", macht Christian Götte.
Leiter der Führerscheinstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises, deutlich.
Gleichzeitig stellt er klar: Wer 1971 oder später geboren ist und am
20. Januar keinen Karten-führerschein hat, ist mit einem ungültigen,
weil abgelaufenen Dokument unterwegs und riskiert eine
Ordnungswidrigkeit. Der unterlassende fristge-rechte Umtausch hat
zudem auch Folgen für das begleitete Fahren mit 17. Hier können nur
Personen als Begleiter benannt und im Einsatz sein, die einen
Führerschein in der gesetzlich vorgegebenen Version in der Tasche
haben.
Wer
die Frist untätig auf sich zukommen lässt und dann kurzfristig
tauschen muss, dem bleibt im Normalfall zwar noch der Express-Service
der Bundesdruckerei. Dieser ist aber mit erheblichen Mehrkosten
verbunden und macht zwingend einem zweiten Besuch der
Führerscheinstelle in Schwelm notwendig. „Ein solches Zeitspiel in
Kombination mit unnötigen Umständen und Mehrkosten ist übrigens
auch deshalb nicht nötig“, unterstreicht Götte, „weil niemand
befürchten muss, vorhandene Rechte zu verlieren, sich prüfen lassen
oder Gesundheitsuntersuchungen vorlegen zu müssen. Wir tauschen nur
ein Dokument gegen ein anderes aus."
Wer
noch einen alten Papierführerschein besitzt, ist verpflichtet,
diesen gegen einen neuen Führerschein im Scheckkartenformat
umzutauschen.
Notwendig
ist dies wegen einer seit Januar 2013 geltenden Vorgabe der
Europäischen Union. Danach dürfen Führerscheine nur befristet
gültig sein und sind nach 15 Jahren – ohne weitere Prüfungen –
auszutauschen. Dies hatte und hat Folgen für bundesweit rund 15
Millionen Führerscheine in Papierform und 28 Millionen Exemplare im
alten Scheckkartenformat – auf ihnen ist keine Befristung vermerkt.
Bei den Papierversionen ist der daher notwendige Umtausch fast
abgeschlossen – ab Mitte Januar 2025 dürften diese nur noch bei
Bürgerinnen und Bürgern, die vor 1953 geboren wurden, in der Tasche
sein. Die Frist für diese Jahrgänge läuft noch bis Januar 2033.
Gefordert
sind ab 2025 die Inhaber von Kartenführerscheinen, die zwischen 1999
und dem 18. Januar 2013 hergestellt worden sind. Hier gelten folgende
zeitliche Vorgaben für den Umtausch: 19. Januar 2026 für die
Ausstellungsjahre 1999 bis 2001, 19. Januar 2027 für die
Ausstellungsjahre 2002 bis 2004, 19. Januar 2028 für die
Ausstellungsjahre 2005 bis 2007, 19. Januar 2029 für das
Ausstellungsjahr 2008, 19. Januar 2030 für das Ausstellungsjahr
2009, 19. Januar 2031 für das Ausstellungsjahr 2010, 19. Januar 2032
für das Ausstellungsjahr 2011. Für den Ausstellungszeitraum 2012
bis einschließlich 18. Januar 2013 lautet die Frist 19. Januar 2033. Ennepe-Ruhr-Kreis