findet die alle fünf Jahre stattfindende
Integrationsratswahl gemeinsam mit der Kommunalwahl statt. Alle zur
Integrationsratswahl Wahlberechtigten sind aufgerufen, an der Wahl
des Integrationsrates teilzunehmen.
Wahlberechtigt
zur Integrationsratswahl ist, wer nicht Deutscher im Sinne des
Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist, eine ausländische
Staatsangehörigkeit besitzt (auch sog. Doppelstaatler), die deutsche
Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder die
deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des
Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III,
Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung,
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.08.2013 (BGBl.
I S. 3458), erworben hat. Darüber
hinaus muss die Person am Wahltag 16 Jahre alt sein, sich seit
mindestens einem Jahr in der Bundesrepublik Deutschland recht-mäßig
aufhalten und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (29. August
2025) in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
An
der Wahl zum Integrationsrat am 14. September 2025 kann nur
teil-nehmen, wer in das Wählerver-zeichnis eingetragen ist. Das vom
Wahlamt erstellte Wählerverzeichnis liegt vom 25. bis zum 29. August
2025 im Briefwahlbüro im Rathaus der Stadt Gevelsberg, Rathausplatz
1, Gevelsberg, zur Einsichtnahme aus.
Wer
bis zum 24. August 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber
glaubt wahlberechtigt zu sein, kann sich auf Antrag beim Wahlamt der
Stadt Gevelsberg, Mühlenstraße 25, 58285 Gevelsberg, Zimmer 7,9,
und 10, E-Mail: wahlamt@stadtgevelsberg.de, in das Wählerverzeichnis
ein-tragen lassen. Den Nachweis über die Wahlberechtigung hat der
Antragsteller zu führen.
Das
Antragsformular „Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis“
kann beim Wahlamt angefordert oder auch direkt von der Homepage der
Stadt Gevelsberg www.gevelsberg.de heruntergeladen werden. Dieser
Antrag muss dem Wahlamt bis zum 02. September 2025 vorliegen.
Andernfalls ist eine Teilnahme an der Wahl des Integrationsrates
nicht möglich.
Personen,
die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, haben bis zum 12.
September 2025 bis spätestens 15:00 Uhr die Möglichkeit, im Rathaus
Gevelsberg, Rathausplatz 1, 58285 Gevelsberg, die Briefwahl zu
bean-tragen.
Für
Fragen und Unterstützungsbedarf können sich Wahlberechtigte an das
Wahlamt der Stadt Gevelsberg oder auch an die Geschäftsstelle des
Integrationsrates, Rathausplatz 1, 58285 Gevelsberg sowie per E-Mail:
integrationsrat@stadtgevelsberg.de oder telefonisch unter der
Rufnummer +49 (0) 23 32 / 7 71-297, wenden. Stadt Gevelsberg