Dienstag, 26. August 2025

Integrationsratswahl 2025 – Wahlrecht und Wahlbenachrichtigung

Am 14. September
findet die alle fünf Jahre stattfindende Integrationsratswahl gemeinsam mit der Kommunalwahl statt. Alle zur Integrationsratswahl Wahlberechtigten sind aufgerufen, an der Wahl des Integrationsrates teilzunehmen. 

Wahlberechtigt zur Integrationsratswahl ist, wer nicht Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist, eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt (auch sog. Doppelstaatler), die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.08.2013 (BGBl. I S. 3458), erworben hat. 
Darüber hinaus muss die Person am Wahltag 16 Jahre alt sein, sich seit mindestens einem Jahr in der Bundesrepublik Deutschland recht-mäßig aufhalten und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (29. August 2025) in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben. 
An der Wahl zum Integrationsrat am 14. September 2025 kann nur teil-nehmen, wer in das Wählerver-zeichnis eingetragen ist. Das vom Wahlamt erstellte Wählerverzeichnis liegt vom 25. bis zum 29. August 2025 im Briefwahlbüro im Rathaus der Stadt Gevelsberg, Rathausplatz 1, Gevelsberg, zur Einsichtnahme aus. 

Wer bis zum 24. August 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, kann sich auf Antrag beim Wahlamt der Stadt Gevelsberg, Mühlenstraße 25, 58285 Gevelsberg, Zimmer 7,9, und 10, E-Mail: wahlamt@stadtgevelsberg.de, in das Wählerverzeichnis ein-tragen lassen. Den Nachweis über die Wahlberechtigung hat der Antragsteller zu führen. 
Das Antragsformular „Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis“ kann beim Wahlamt angefordert oder auch direkt von der Homepage der Stadt Gevelsberg www.gevelsberg.de heruntergeladen werden. Dieser Antrag muss dem Wahlamt bis zum 02. September 2025 vorliegen. Andernfalls ist eine Teilnahme an der Wahl des Integrationsrates nicht möglich. 
Personen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, haben bis zum 12. September 2025 bis spätestens 15:00 Uhr die Möglichkeit, im Rathaus Gevelsberg, Rathausplatz 1, 58285 Gevelsberg, die Briefwahl zu bean-tragen. 

Für Fragen und Unterstützungsbedarf können sich Wahlberechtigte an das Wahlamt der Stadt Gevelsberg oder auch an die Geschäftsstelle des Integrationsrates, Rathausplatz 1, 58285 Gevelsberg sowie per E-Mail: integrationsrat@stadtgevelsberg.de oder telefonisch unter der Rufnummer +49 (0) 23 32 / 7 71-297, wenden.                                       Stadt Gevelsberg