Dienstag, 11. Februar 2025

Erste Kirmesgruppen stellten sich ihrer neuen Herausforderung

Manch einer staunte nicht schlecht, als 15 Kirmeswagen,
gezogen von drei Treckern, nach und nach auf das Gelände der AHE rollten. Wenn es nicht um ein ernstes Thema gegangen wäre, hätte man glatt meinen Können, dass der Gevelsberger Kirmeszug schon einmal einen Probedurchgang startet. Dem war aber nicht so. Vielmehr ging es um die Umsetzung des ersten Puzzleteils für einen Erlass des nordrhein-westfälischen Verkehrsministeriums. 

Neben der alljährlichen TÜV-Abnahme der Aufbauten, müssen ab sofort alle Anhänger eine grundsätzliche TÜV Prüfung sowie eine spezielle Betriebs-erlaubnis für Brauchtumsveranstaltungen vorweisen. Bedeutet: Um beim Kirmeszug mitmachen zu können, müssen die einzelnen Gruppen mit ihren Anhängern und Aufliegern im Vorfeld auf eine Waage und werden anschließend auf einer Grube oder Hebebühne zusätzlich noch vom TÜV-Nord begutachtet. „Läuft alles glatt, bekommt das Fahrgestell eine Zertifizierung und darf starten“, erklärte der Vorsitzende vom Gevelsberger Kirmesverein Markus Loetz. Dem fügte er hinzu, dass diese geforderte Prüfung einmalig sei, danach „reicht die bis dato durchgeführte Kontrolle“.
 

Mit gleich 14 Kirmeswagen sowie dem Wagen vom Hammerschmied machten sich die ersten Kirmesgruppen auf den Weg zur Waage bei der AHE GmbH, um dort das Gewicht der einzelnen Anhänger und Auflieger feststellen zu lassen. 

Den Anfang machten all jene Kirmesgrup-pen deren Bauplatz am Hundeicken liegt. Sprich „Aechter de Biecke“, „Vie ut Asbi´eck“, „Mühlenhäm-mer“, „Pinass Brumse“ und „Schnellmark“. Sie konnten und durften dankenswerter Weise die große Waage der AHE-Gruppe gleich nebenan nutzen. Ein tolles unterstützendes Angebot zum Erhalt der Brauchtumspflege, dass auch die Kirmesgruppen „Berge“ und „Fidele Vogelsanger“ in Anspruch nahmen. „Nicht zu vergessen der Wagen von unserem Hammerschmied Lutz Kornowski, bei dem die Waage 2010 Kg anzeigte, so Markus Loetz. 
Das Ganze verlief schnell und unkompliziert. Schritt eins – Haken dran, Schritt zwei – TÜV-Abnahme und Betriebserlaubnis – erfolgt am 1. und 8. März. „Dann geht es für die Wagen auf die Grube“, sagte Loetzi abschließend und ließ nicht unerwähnt, dass er gemeinsam mit seinem Vorstand allen Gruppen dafür ganz fest die Daumen drückt.       André Sicks