heulen um 11:00 Uhr in den Städten
im Ennepe-Ruhr-Kreis die Sirenen. Zeitgleich werden Push-Nachrichten
über Cell Broadcast und die Warn-App NINA direkt auf die Handys
gesendet. Zudem werden landesweit alle Werbetafeln der Firma Ströer
angesteuert. Als „Warntag" hat dieses Ereignis in
Nordrhein-Westfalen inzwischen einen festen Platz im Kalender, er
findet an jedem zweiten Donnerstag im März und September statt. „Zum
einen geht es darum, Technik und Abläufe zu testen. Zum anderen
wollen wir bei den Bürgerinnen und Bürger das Bewusstsein für die
Sirenensignale erhöhen", erklärt Dennis Wichert,
Abteilungsleiter Bevölkerungsschutz im Schwelmer Kreishaus. Dafür
werden die kreisweit 110 vorhandenen Sirenen zeitgleich ertönen. Der
Probealarm am 14. März ist wie immer dreiteilig. Ertönen sollen die
Sirenen dabei um 11:00 Uhr, um 11:05 Uhr und um 11:10 Uhr. Teil eins
und drei bestehen aus einem einminütigen Dauerton, Teil zwei aus
einem Heulton, der eine Minute an- und abschwillt. Der Dauerton
bedeutet Entwarnung, der Heulton ist die Aufforderung, den Hörfunk
einzuschalten und auf Durchsagen zu achten. Es kann erforderlich
sein, das Signal mehrfach wiederholen zu lassen.
„Wer
tagsüber eine Sirene hört oder nachts von ihr aus dem Schlaf
gerissen wird, dem soll wieder klar sein: Es droht eine Gefahr, das
Warnsig-nal liefert mir einen ersten Hinweis, ich sollte mich sehr
zeit-nah weiter informie-ren", so Wichert. Im Ernstfall würden
sich Mitteilungen und Ver-haltenstipps unter anderem über die
Warn-App, den Rundfunk und die Informationskanäle der Stadt- und
Kreisverwaltungen finden. Zu diesen zählt seit 2020 auch die App des
Ennepe-Ruhr-Kreises. „Um sie auch im Falle eines Stromausfalls
nutzen zu können, sollte jeder sich vorbereiten. Stichworte sind
hier Batterien, geladene Powerbank oder auch Kurbel-radios",
appelliert Wichert an die Bürgerinnen und Bürger.
Die
rechtlichen Grundlagen für den Warntag sowie das Warnen und
Informieren der Bevölkerung generell liefert ein Erlass des NRW
Ministeriums des Innern. Er regelt, wie auf Gefahrensituationen wie
Brände, Unwetter oder andere Katastrophen hingewiesen werden soll,
enthält Bestimmungen zu Zuständigkeiten, Warnmitteln, Warnwegen und
Informa-tionspflichten der Behörden. Bürgerinnen und Bürger können
den Erlass auf der Internetseite www.recht.nrw.de finden.
Stichwort Cell Broadcast
Über
die Mobilfunkprovider wird eine Meldung herausgegeben, die – ohne
dass eine App auf dem Handy installiert sein muss – begleitet von
einem lauten Ton direkt auf dem Display erscheint. Der Text liefert
Angaben dazu, wie man sich verhalten soll und wo man weitere
Informationen erhält. Wenn
Handys auf dem neusten Software-stand sind, muss für den Empfang der
Meldungen nichts frei-geschaltet werden. Wer am Warntag also keine
Meldung über Cell Broadcast erhält, sollte als erstes prü-fen, ob
auf dem Gerät tatsächlich die neueste Version der Software
installiert ist. Darüber hinaus zu beachten: Bei den
Betriebssystemen Google Android, Version 11 oder höher, und Apple
iOS, Version 16 oder höher, ist der Empfang offizieller
Warnmeldungen in der Regel aktiviert. Bei anderen Software-versionen
und Betriebssystemen muss – sofern verfügbar – der Empfang
dieser Nachrichten üblicherweise aktiviert werden. Dies erfolgt in
der Regel über Einstellungen im Ordner „Mitteilungen"
des Handys. Die Details variieren von Gerät zu Gerät.
Weitere
Informationen zum „Cell
Broadcast Warning System"
finden Interessierte auf der Internetseite des Bundesamtes für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, www.bbk.bund.de. Ennepe-Ruhr-Kreis