am Sonntag, den 09. Juni 2024 sucht
die Stadt Gevelsberg Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die im Rahmen
eines Ehrenamtes Wahlhelferdienst in den Wahllokalen und in den
Briefwahlvorständen ausüben.
Das
Wahlehrenamt kann grundsätzlich jede/r Wahlberechtigte/r über-nehmen.
Wahlberechtigt sind u.a. alle Deutschen im Sinne des Artikels 116
Abs.1 des Grundgesetzes sowie alle Staatsangehörigen der übrigen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die in der
Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst
gewöhnlich aufhalten und die am Wahltag das sechzehnte Lebensjahr
vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik
Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
nicht nach § 6a Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Jede
Wahlhelferin und jeder Wahlhelfer erhält ein Erfrischungsgeld in
Höhe von 40,00 Euro. Zu den Aufgaben in den Wahllokalen gehören zum
Beispiel die Kontrolle der Wahlberechtigung, die Aushändigung der
Stimmzettel, die Überwachung der Stimmabgabe und die Auszählung der
Stimmzettel. Bei einem Einsatz in einem Briefwahlvorstand wird unter
anderem die Auszählung der per Briefwahl abgegebenen Stimmen
vorbereitet.
Interessierte
können sich per E-Mail an wahlhelfer@stadtgevelsberg.de, über
das Onlineformular auf der Homepage der Stadt Gevelsberg
(Politik/Wahlen) oder telefonisch unter den Rufnummern +49 (0) 23 32
/ 7 71-128 und +49 (0) 23 32 / 7 71-120 bei den Kolleginnen des
Wahlamtes melden. Stadt Gevelsberg